Frequenzbereiche für private und professionelle Anwender
Erfahre hier, welche Frequenzbereiche für private und professionelle Anwendungen genutzt werden können und sollen.
Die Bundesnetzagentur reguliert die Nutzung von Funkmikrofonen (dazu zählen auch In-Ear Monitoring Systeme) in der sogenannten VVnömL (Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im nicht öffentlichen mobilen Landfunk) und teilt die Anwender von Funksystemen hauptsächlich in zwei Gruppen ein: Private und professionelle Anwender.
Jedes Shure Funk-System ist in unterschiedlichen Frequenzbändern (z.B. S8: 823 – 832 MHz oder H51: 534 – 598 MHz) erhältlich und kann somit nur in diesem Frequenzbereich betrieben werden. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, informieren wir auf dieser Seite über den aktuellen Stand der Dinge sowie absehbare Veränderungen und geben somit eine Entscheidungshilfe für/ gegen bestimmte Frequenzbereiche.
Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Vvnöml hat die Bundesnetzagentur die LTE Mittenlücke 736 - 753 MHz für die professionelle Nutzung von Funkmikrofonen und In Ear Monitoring Systemen freigegeben.
Ferner wurde der bisherige Bereich um 4 MHz bis 698 MHz erweitert
Dies gilt befristet bis zum 31. 12. 2032
Die Bundesnetzagentur hat den Frequenzbereich von 470 – 608 MHz und 614 – 694 MHz für professionelle Produktionen allgemein zugeteilt. Es bedarf nun nicht mehr einer Anmeldung bzw. einer Urkunde.
Unter professionelle Produktionen fallen gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsätze drahtloser Produktionsmittel wie Funkmikrofone und In-Ear Monitoring Anlagen. Dies gilt für festinstallierte als auch für mobile Anlagen.
Diese Allgemeinzuteilung ist bis vorerst 31.12.2030 befristet.
Erfahre hier, welche Frequenzbereiche für private und professionelle Anwendungen genutzt werden können und sollen.
Der Shure Frequenzguide bietet einen Überblick über die Nutzung von Frequenzen für Drahtlossysteme und informiert über die verfügbaren Bänder der Shure Systeme.
Es stehen mehrere anmeldefreie Bereiche für private Anwender zur Verfügung. Man muss beim Kauf lediglich darauf achten, dass das Funksystem innerhalb einem dieser Bereiche funken kann. Und schon kann’s los gehen.
Die Bereiche für private Anwender sind:
Diese Allgemeinzuteilung gilt bis mindestens 2026.
Für professionelle Nutzer stehen ebenfalls mehrere Frequenzbereiche zur Verfügung.
Unter professionelle Nutzung fallen gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsätze drahtloser Produktionsmittel wie Funkmikrofone und In-Ear Monitoring Anlagen. Zum Beispiel Programmproduktionen des Rundfunks sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik. Dies gilt für festinstallierte als auch für mobile Anlagen.
Anmeldefreie und allgemein zugeteilte Bereiche für professionelle Nutzer:
Zuteilungs- und anmeldepflichtig:
Nicht zuteilungsfähig gemäß Verfügung vom 07.04.2020:
Diese Allgemeinzuteilung ist vorerst bis 31.12.2032 befristet.
Frequenznutzungen von drahtlosen Mikrofonen genießen weder Schutz vor Beeinträchtigungen durch Anwendungen primärer Funkdienste (z.B. LTE, DVBT) noch Schutz vor Beeinflussungen durch gleichberechtigte Anwender.
Die verschiedenen Betreiber müssen den Einsatz der Funkmikrofone vor Ort untereinander koordinieren.
Wir empfehlen Absprachen im Vorfeld und die Nutzung unserer Wireless Workbench Software.
Bestehende Urkunden im Bereich 733 – 823 MHz dürfen weiterbenutzt werden, bis die Urkunde die Gültigkeit verliert. Eine Zuteilung für diesen Bereich erfolgt ab sofort nicht mehr.
Wenn nötig, werden Urkundeninhaber für eine Neuformulierung ihrer bestehenden Urkunden von der Bundesnetzagentur kontaktiert.
Funkfrequenzen können nicht beliebig miteinander kombiniert werden. Auch genügt es nicht, die Funksysteme nur auf unterschiedliche Frequenzen zu programmieren, sondern es müssen die Eigenschaften der verwendeten Sender und Empfänger beachtet werden, d.h. auch die Mischprodukte der einzelnen Sendefrequenzen. So kann es beispielsweise sein, dass mehrere Drahtlos-Systeme problemlos simultan betrieben werden; kommt jedoch ein weiteres System hinzu, wird das gesamte System funktionsunfähig. Aus diesem Grund müssen bei einer Mehrkanalanlage alle Frequenzen sorgfältig koordiniert werden.
Um den Aufbau von mehrkanaligen Mikrofonanlagen so einfach wie möglich zu halten, werden Shure Systeme in mehreren Gruppen mit unterschiedlichen Kanälen vorprogrammiert. Um beispielsweise bis zu 12 BLX Funkmikrofone störungsfrei in Betrieb zu nehmen, müssen lediglich alle Sender-/Empfängerpaare auf einen unterschiedlichen Kanal aus einer Gruppe eingestellt werden.
Alle Kanäle innerhalb einer Gruppe (abhängig vom Funksystem) sind kompatibel, d.h. sie können störungsfrei betrieben werden. Bei den verschiedenen Gruppen handelt es sich nicht um "bessere" oder "schlechtere", sie sind lediglich für unterschiedliche Anwender berechnet und optimiert. Welche Gruppe für welchen Anwenderkreis (Nutzergruppe/Land) vorgesehen ist, findet sich entweder in der Bedienungsanleitung bzw. im Anhang der Bedienungsanleitung oder in den Frequenzlisten.
Wichtig: bei einer Mehrkanalanlage dürfen ausschließlich Frequenzen aus einer Gruppe verwendet werden!
Sollte die Mehrkanalanlage aus verschiedenen Systemen (z.B. ULX-D Drahtlos- und PSM 900 In-Ear-Monitoring System) bestehen, gilt dies nicht mehr. Für eine Berechnung kompatibler Frequenzen bieten wir die Wireless Workbench Software an.
Gerne hilft auch unser Support weiter, um ein kompatibles Setup zu berechnen (support@shure.de).
Technische Beratung
Applications Team
Shure Distribution Deutschland
Jakob-Dieffenbacher-Str. 12
75031
Eppingen
Deutschland
Telefon: +49 (0) 7262/9249-107
Bei technischen Fragen hilft unser Applications-Team gerne weiter:
Servicezeiten Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr – 18:00 Uhr
Servicezeiten Freitag:
9:00 Uhr – 16:30 Uhr